Seit Jahrzehnten ist die Universität Mannheim führende deutsche Ausbildungsstätte für den Steuerberater-Nachwuchs. Der Taxation Track des Mannheim Master of Accounting & Taxation setzt diese Tradition als berufsbegleitender Studiengang nach der Bologna-Reform konsequent fort. Er bietet eine einzigartige Spezialisierungsmöglichkeit auf dem Gebiet der Besteuerung und ist konsequent darauf ausgerichtet, seine Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine erfolgreiche und verantwortliche Tätigkeit in der Steuerberatung auszubilden.
Unmittelbare Anwendbarkeit
Der Taxation Track startet direkt zu Studienbeginn mit einem kompakten, sechswöchigen Modulblock, der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Grundlagen der Unternehmensbesteuerung und des materiellen Steuerrechts einführt und somit unmittelbar für die Berufspraxis fit macht. In den nachfolgenden Modulen werden diese Kenntnisse systematisch vertieft und um Themenkomplexe der europäischen und internationalen Besteuerung sowie der internationalen Steuerplanung und -gestaltung erweitert. Daneben stehen Wirtschaftsrecht, Angewandte Betriebs- und Volkswirtschaftslehre auf dem Lehrplan. Etwa ein Drittel der Veranstaltungen wird in englischer Sprache unterrichtet.
Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
Wesentliche Studienleistungen bis hin zur Masterarbeit sind als Gruppenarbeit konzipiert. Somit werden Team- und Projektmanagement-Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Beginn an gefördert. Außerdem sorgen integrierte Coaching-Elemente und Soft-Skill-Kurse für die Ausbildung von Führungskompetenzen.
Zeitmodell
Das Curriculum ist optimal auf eine Tätigkeit in der Steuerberatung abgestimmt: Die Veranstaltungen finden blockweise im Frühsommer und -herbst statt. In der arbeitsreichen Zeit um den Jahreswechsel sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Studium freigestellt. Im dritten und letzten Studienjahr enden die Veranstaltungen bereits im Mai, sodass genügend Zeit für eine individuelle Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen verbleibt.
Zugangsvoraussetzungen
- Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, zum Beispiel Bachelor
- Bestehen einer Zugangsprüfung aus zwei Klausuren aus den Bereichen Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftliches Prüfungswesen sowie Wirtschafts- und Steuerrecht
- Schriftliche Zusage des Arbeitgebers, die Teilnahme am Studium zu unterstützen.